ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. GEGENSTAND UND ANWENDUNG.
Alle Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen von FINRES GROUP SA unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde ausdrücklich zu kennen und zu akzeptieren erklärt. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des Angebots von FINRES GROUP SA und des Vertrags mit dem Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sind für FINRES GROUP SA nur dann bindend, wenn FINRES GROUP SA diesen zuvor schriftlich zugestimmt hat. Jede Abweichung von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss schriftlich erfolgen und von FINRES GROUP SA unterzeichnet werden. Andernfalls können diese Ausnahmen nicht gegen FINRES GROUP SA geltend gemacht werden.
2. PREIS.
Die Preise der von FINRES GROUP SA verkauften Waren und Dienstleistungen sind in Euro angegeben, inklusive aller Steuern (für Verbraucher) und ohne Mehrwertsteuer (für Geschäftskunden). Die Lieferkosten werden je nach Wahl separat ausgewiesen.
3. ANGEBOTE
(für Geschäftskunden). Die Angebote von FINRES GROUP SA sind unverbindlich. FINRES GROUP SA ist nur dann verpflichtet, wenn sie den Auftrag schriftlich angenommen hat und die geforderte Anzahlung (falls zutreffend) geleistet wurde. In jedem Fall sind die im Angebot enthaltenen Preise nicht mehr gültig, wenn das Angebot nicht innerhalb von sieben Tagen ab dem im Angebot genannten Datum vom Kunden angenommen wird.
Die Produktangebote von FINRES GROUP SA sind gültig, solange der Vorrat reicht oder solange der Vorrat beim Lieferanten oder Hersteller verfügbar ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit von Produkten nach der Bestellung durch den Kunden wird FINRES GROUP SA den Kunden so schnell wie möglich darüber informieren, ohne dass FINRES GROUP SA in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden kann oder zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist.
Eine Erhöhung der Preise für Rohstoffe oder eventuelle Löhne, die zwischen dem Auftrag und seiner Ausführung eintritt, kann zu einer Anpassung der im Angebot angegebenen Preise führen. Die Preise werden gegebenenfalls gemäß der nachstehend aufgeführten Formel für die Preisanpassung angepasst.
P = PO (0,2 + 0,4 s/S + 0,4 i/I)
P = Basispreis für die Rechnungsstellung
PO = Preis revidiert
s = Lohn des Facharbeiters auf der Grundlage des Agoria-Indexes zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
S = Lohn des Facharbeiters auf der Grundlage des Agoria-Indexes zum Zeitpunkt der Ausführung
i = Referenzpreis des Materials zum Zeitpunkt der Lieferung
I = Preis des Materials zum Zeitpunkt des Angebots
Negative Revisionen können nicht berücksichtigt werden.
4. ÄNDERUNG.
FINRES GROUP SA behält sich in diesem Fall das Recht vor, die Änderungen anzunehmen oder abzulehnen und gegebenenfalls ihr Angebot auf der Grundlage ihrer üblichen Tarife entsprechend zu ändern. Der Kunde ist dann verpflichtet, dieses neue Angebot innerhalb der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer zu bestätigen.
5. ANNUALTION (gilt für professionelle Kunden).
Eine Stornierung der Bestellung durch den Kunden muss per E-Mail und Einschreiben erfolgen. Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden weniger als zwanzig Tage vor der Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen ist der Kunde verpflichtet, FINRES GROUP SA in Höhe eines Betrages zu entschädigen, der pauschal auf 50% des Vertragspreises festgelegt wurde, zusätzlich zur Erstattung aller Kosten, die FINRES GROUP SA bis zum Tag der Stornierung entstanden sind.
6. RÜCKTRITTSRECHT (für Verbraucher).
Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, der die Waren oder Dienstleistungen von FINRES GROUP SA im Fernabsatz (per Fax, E-Mail, Post) kauft, hat er das Recht, FINRES GROUP SA innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag nach der Lieferung der Ware oder dem Abschluss des Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen ohne Kosten und ohne Grund mitzuteilen, dass er vom Kauf zurücktritt.
Die Rückerstattungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Ihres Widerrufsantrags vorgenommen. Die Rückerstattung erfolgt durch Überweisung auf das Bankkonto des Kunden oder durch Gewährung eines Guthabens auf der Kreditkarte des Kunden.
Der Verbraucher hat kein Widerrufsrecht in den gesetzlich festgelegten Fällen, u.a. wenn die Waren nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden oder wenn die Erfüllung des Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat.
7. LIEFERFRISTEN FÜR DIE PRODUKTE.
FINRES GROUP SA verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die dem Kunden angekündigten Fristen für die Lieferung von Produkten einzuhalten. Sofern nicht anders angegeben, sind diese Fristen jedoch nur Richtwerte und stellen daher keine verbindliche Verpflichtung seitens FINRES GROUP SA dar. Der Kunde erkennt daher an, dass er nicht berechtigt ist, die Bestellung zu stornieren oder den Empfang oder die Bezahlung der Produkte oder Dienstleistungen zu verweigern oder eine Entschädigung zu fordern, wenn die Produkte oder Dienstleistungen, die Gegenstand der Bestellung sind, verspätet geliefert werden.
8. LIEFERUNG.
Die Waren von FINRES GROUP SA werden EX-WORKS geliefert. Wenn sie außerhalb der Einrichtungen von FINRES GROUP SA geliefert werden, gelten sie als dort akzeptiert und abgenommen. Die Waren von FINRES GROUP SA werden immer auf Risiko des Kunden transportiert. Die Risiken in Bezug auf die Waren gehen mit der Bereitstellung der Waren in den Einrichtungen von FINRES GROUP SA über. In dieser Hinsicht erkennt der Kunde an, dass er über die Gefährlichkeit einiger der Waren informiert ist.
Alle Waren werden in Übereinstimmung mit den Herstellungsspezifikationen und unter Herstellungsgarantie gemäß den allgemein gültigen Abmessungen, Normen und Toleranzen geliefert.
Sofern innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Waren durch den Kunden keine gegensätzliche Feststellung getroffen wird, gelten die Lieferscheine und/oder Transportdokumente von FINRES GROUP SA als verbindlich zwischen den Parteien.
9. RÜCKNAHME VON WAREN.
Die Waren werden nur dann zurückgenommen, wenn FINRES GROUP SA dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart hat. Sie werden gegebenenfalls in die von FINRES GROUP SA erstellten Bedingungen aufgenommen. Nur unverpackte Waren in ihrer Originalverpackung, die mindestens 50% der angegebenen Nutzungsdauer aufweisen, kommen in Betracht. Die zurückgenommenen Waren werden vom Kunden frachtfrei in das Lager von FINRES GROUP SA geliefert. Der Transport erfolgt auf Risiko des Käufers.
10. GARANTIE.
Die Produkte von FINRES GROUP SA sind für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem Lieferdatum gegen Material- und Verarbeitungsfehler garantiert. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Defekte oder Schäden, die direkt oder indirekt aus falschem Gebrauch, unsachgemäßer Lagerung, Unfällen bei der Installation, dem Einsatz ungewöhnlicher Kräfte, Unfällen aufgrund von Fahrlässigkeit, mangelnder Überwachung oder Wartung oder einem anderen Verhalten, das nicht den von FINRES GROUP SA mitgeteilten Anweisungen entspricht, resultieren. Es kann keine finanzielle Entschädigung als Schadensersatz aus irgendeinem Grund gefordert werden. Im Falle eines Mangels an den von FINRES GROUP SA gelieferten Waren beschränkt sich die Haftung von FINRES GROUP SA in jedem Fall auf den Ersatz der gelieferten Waren.
Wenn FINRES GROUP SA nicht der Hersteller des verkauften Produkts ist, hat der Käufer auch die Garantie des Herstellers der Waren, die ab dem Lieferdatum gültig ist. Die Bedingungen für diese Garantie werden dem Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung mitgeteilt.
Die Garantiezeit und die Garantiebedingungen für Anwendungen auf der Baustelle sind für jede Anwendung spezifisch und werden daher im Angebot von FINRES GROUP SA festgelegt.
11. ANWENDUNG AUF DER BAUSTELLE.
Wenn der Kauf und die Lieferung der Produkte vor der Ausführung der Arbeiten stattgefunden haben, garantiert der Kunde, dass die Produkte gemäß den Anweisungen in den Produktdatenblättern, die ihm mit dem Angebot von FINRES GROUP SA übermittelt wurden, gelagert wurden.
Der Kunde garantiert, dass das Gelände, auf dem FINRES GROUP SA tätig werden soll, vorbereitet wurde, normal zugänglich und begehbar ist und allen anwendbaren Sicherheitsnormen entspricht. Das Gelände muss frei von Gebäuden und/oder Hindernissen sein. Der Kunde garantiert auch, dass die notwendigen Einrichtungen am Ort der Arbeiten vorhanden sind, wie Strom, Wasser und Druckluft in einer Entfernung von höchstens 20 Metern. Die Kosten für diese Einrichtungen und ihre Nutzung sind vom Kunden zu tragen. Für Verzögerungen oder Schäden, die sich daraus ergeben, ist allein der Kunde verantwortlich.
Der Kunde erkennt an, dass die klimatischen, atmosphärischen oder meteorologischen Bedingungen wesentliche Faktoren für die Bestimmung des Zeitpunkts der Fertigstellung der Arbeiten sind. FINRES GROUP SA und der Kunde werden daher gemeinsam die Termine festlegen, zu denen die Arbeiten durchgeführt werden können, wobei die anzuwendenden Produkte und die potenziellen Einflussfaktoren berücksichtigt werden. Die oben genannten Bedingungen können FINRES GROUP SA auch dazu verpflichten, die laufenden Arbeiten einzustellen. Gegebenenfalls legen die Parteien gemeinsam den Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeiten unter Berücksichtigung der genannten Einflussfaktoren fest. FINRES GROUP SA kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Bauarbeiten aufgrund von klimatischen, atmosphärischen oder meteorologischen Bedingungen unterbrochen werden. FINRES GROUP SA ist in keinem Fall verpflichtet, den Kunden aufgrund einer solchen Aussetzung zu entschädigen.
Alle Änderungswünsche des Kunden während der Bauarbeiten müssen schriftlich an FINRES GROUP SA gerichtet werden, die sich das Recht vorbehält, die gewünschten zusätzlichen Arbeiten zu akzeptieren. Der Preis und die Lieferfrist für die zusätzlichen Arbeiten werden gegebenenfalls von den Parteien in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
12. REZEPTION.
Die Arbeiten werden von der Vertragspartei nach ihrer Fertigstellung abgenommen, ungeachtet kleinerer Mängel, die innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben werden können. Wenn die Gegenpartei nicht an dieser Abnahme teilnimmt oder sich bei dieser Abnahme, deren Datum von FINRES GROUP SA vorab mitgeteilt wurde, rechtsgültig vertreten lässt, gilt die Abnahme als erfolgt.
Die Abnahme bedeutet die Zustimmung des Kunden zu den ihm gelieferten Arbeiten und schließt jeglichen Regressanspruch seinerseits für offensichtliche Mängel aus.
13. HAFTUNG.
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Auswahl der bei FINRES GROUP SA gekauften Produkte. FINRES GROUP SA haftet nicht für die Beratung, die sie dem Kunden bei der Auswahl der Produkte auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten Informationen gegeben hat.
Darüber hinaus haftet FINRES GROUP SA im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in keinem Fall für Schäden, insbesondere nicht für direkte, indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden, die dem Kunden zugefügt werden und die nicht direkt und vollständig auf die Nichterfüllung einer ihrer wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen durch FINRES GROUP SA zurückzuführen sind.
In jedem Fall, außer bei Vorsatz oder einem anderen Fall, der eine Haftungsbeschränkung seitens FINRES GROUP SA ausschließt, darf im Falle einer Haftung von FINRES GROUP SA der Betrag des Schadensersatzes, der dem Kunden zustehen könnte, den Betrag der vom Kunden bereits an FINRES GROUP SA in Erfüllung des Vertrags gezahlten Beträge oder gegebenenfalls die von FINRES SA von ihrer Versicherung zu erhaltenden Beträge in Bezug auf die Produkthaftung nicht übersteigen.
FINRES GROUP SA haftet nicht für Folgen, die sich aus einer Verwendung oder Verarbeitung der von ihr gelieferten Produkte ergeben, die nicht mit den Regeln der Technik, technischen Gutachten, Anweisungen und/oder Empfehlungen von FINRES GROUP SA oder des Herstellers übereinstimmen.
14. REKLAMATIONEN.
Um gültig zu sein, muss jede Reklamation innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung (Poststempel) per Einschreiben bei FINRES GROUP SA eingehen, ansonsten wird davon ausgegangen, dass der Käufer die gelieferten Waren oder Dienstleistungen vorbehaltlos akzeptiert hat.
Eine Rechnung, gegen die nicht innerhalb von 10 Tagen ein Protestschreiben eingereicht wurde, gilt als angenommen. Sendungen, deren Bestellschein oder Frachtbrief bei Erhalt der Waren unterzeichnet wurde, gelten als in Übereinstimmung mit dem Auftrag des Kunden geliefert.
15. ZAHLUNGEN.
Die Rechnungen von FINRES GROUP NV sind in Kraainem in bar und am festgelegten Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Diese Fälligkeit ist, sofern FINRES GROUP SA nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, in bar. Die Zusendung der Rechnung gilt als Zahlungsaufforderung. Die Vertreter von FINRES GROUP SA sind nicht berechtigt, die geschuldeten Beträge einzuziehen, es sei denn, sie haben eine von FINRES GROUP SA ordnungsgemäß unterzeichnete Quittung bei sich. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass bei Nichtzahlung in bar oder zum vereinbarten Fälligkeitsdatum nach dem Ermessen von FINRES GROUP SA die eventuell gewährten Abzüge gestrichen werden und dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung berechnet werden, die zum fälligen Betrag hinzukommen, und dies ohne weitere Inverzugsetzung. Jeder Teil eines Monats wird als ein ganzer Monat gezählt. Es wird ebenfalls unwiderruflich vereinbart, dass ein einfacher Zahlungsverzug den Kunden von Rechts wegen zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, die pauschal auf 10% der Hauptsumme mit einem Minimum von €125,- festgelegt wurde, als Schadenersatz für den Schaden, den FINRES GROUP SA durch die Nichteinhaltung der Hauptverpflichtung erlitten hat (Art. 1150-1152 und 1129 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
16. EIGENTUMSVORBEHALT.
Die Übertragung des Eigentums an den von FINRES GROUP SA gelieferten Waren wird bis zur vollständigen Bezahlung des Preises ausgesetzt. In Bezug auf die Bezahlung der Rechnungen von FINRES GROUP SA ist der Kunde nicht berechtigt, eine Aufrechnung vorzunehmen oder eine andere Einrede der Zahlungsaussetzung wie die Einrede der Nichterfüllung einer Verpflichtung zu erheben. Um die Bezahlung der Rechnungen von FINRES GROUP SA zu gewährleisten, tritt der Kunde gegebenenfalls alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen an FINRES GROUP SA ab, insbesondere die Forderung des Kunden gegen seinen eigenen Abnehmer, wobei sich diese Abtretung jedoch nicht auf diesen Fall beschränkt. Alle gelieferten Waren, die Gegenstand des Vertrags sind, bleiben das unveräußerliche Eigentum von FINRES GROUP SA und können in keiner Weise belastet oder veräußert werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
17. HÖHERE GEWALT.
Im Falle höherer Gewalt, worunter Streiks, Störungen im Herstellungsprozess, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Rohstoffen, die für die Herstellung und den Transport der bestellten Waren notwendig sind, klimatische, atmosphärische oder meteorologische Bedingungen oder andere Umstände zu verstehen sind, die als Folge davon, es der FINRES GROUP AG für einen kurzen oder längeren Zeitraum nicht ermöglichen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, oder sie daran hindern, ist die FINRES GROUP AG berechtigt, nach ihrer Wahl entweder die Lieferfrist um die Dauer der Situation höherer Gewalt zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern dieser noch nicht erfüllt wurde.
18.VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN.
Alle personenbezogenen Daten, die FINRES GROUP SA im Zusammenhang mit der Bestellung mitgeteilt werden, werden gemäß dem geltenden Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens bei der Verarbeitung personenbezogener Daten behandelt. FINRES GROUP SA verwendet die persönlichen Daten des Kunden im Rahmen der Erfüllung des Vertrags und um den Kunden über ihre Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Der Kunde hat das Recht, seine persönlichen Daten jederzeit einzusehen und sie zu löschen oder zu ändern, wenn sie nicht korrekt sind.
19. KLAUSELAUTONOMIE.
Die vollständige oder teilweise Nichtigkeit, Ungültigkeit oder Unverbindlichkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Klausel oder eines Teils einer Klausel hat nicht die Nichtigkeit, Ungültigkeit oder Unverbindlichkeit der übrigen Bestimmungen, Klauseln und Teile von Klauseln zur Folge und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Verbindlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit.
20. VERZICHT.
Die Tatsache, dass FINRES GROUP SA zu irgendeinem Zeitpunkt eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Anspruch nimmt, kann nicht als Verzicht von FINRES GROUP SA auf eine spätere Inanspruchnahme dieser Bestimmung ausgelegt werden.
21. STREITIGKEITEN.
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen unterliegen dem belgischen Recht. Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte von Brüssel zuständig, und zwar unbeschadet des Rechts des Verbrauchers, den Fall vor dem Gericht seines Bezirks anhängig zu machen.